Der Grundgedanke der Wohnungsbaugenossenschaft entstand zu Zeiten großer Wohnungsnot während der Industrialisierung, als Arbeiter in Scharen in die Städte strömten.
Dieser Gedanke besteht vor allem in der Schaffung von bezahlbaren und sicheren Wohnungen für die Mitglieder der Genossenschaft. Durch eigenverantwortliche und solidarische Arbeit in der Gemeinschaft wurden die Genossenschaftsmitglieder gewissermaßen Mieter im eigenen Haus.
Als Folge dieser auch in Bayreuth einsetzenden Entwicklung entschlossen sich 24 selbstbewusste Bayreuther Arbeitnehmer am 31. August 1903 zur Gründung des Bauvereins in Bayreuth. Die Genossenschaft wurde am 08. Oktober ins Vereinsregister eingetragen und ist somit die älteste Wohnungsbaugenossenschaft Bayreuths. Erster Vorstandsvorsitzender war Heinrich Fickenscher, der in diesem Amt von der Gründung bis zu seinem Tod im Jahre 1927 tätig war.
Die ursprünglichen Ziele des Bauvereins sind auch heute noch aktuell. Und so investieren wir jedes Jahr beträchtliche Summen in die Instandhaltung und Modernisierung unseres Bestandes, um unseren Mitgliedern zeitgemäße, preisgünstige und durch Dauernutzungsvertrag abgesicherte Wohnungen zu bieten.
Heute, nach über 100-jährigem Bestehen, schenken uns ca. 2.600 Mitglieder ihr Vertrauen. Ihnen steht ein Wohnungsbestand von ca. 2.000 Wohnungen zur Verfügung, von denen ca. 360 den Bedingungen öffentlich geförderter Wohnungen unterliegen. Die Wohnungen des Bauvereins werden nur an Mitglieder vergeben.
Welche Vorteile bietet das Wohnen bei Genossenschaften?
Nutzungsgebühren (Miete)
Wohnungsgenossenschaften sind keine Unternehmen, die ausschließlich auf Gewinn-maximierung ausgerichtet sind. Die Genossenschaft besteht aus Ihren Mitgliedern. Die Einnahmen aus den Mieten werden unter anderem für die Pflege, Instandhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes eingesetzt.
Dauernutzungsrecht
Sie schließen mit uns keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag. Der Unterschied liegt darin, dass im Dauernutzungsvertrag zum Beispiel die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen ist.
So werden Sie Mitglied in der Genossenschaft:
Zunächst werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle über die wichtigsten Eckpunkte einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft informiert. Anschließend unterzeichnen Sie eine Beitrittserklärung und erwerben mindestens einen Geschäftsanteil in Höhe von 520,00 €. Nach Zustimmung durch unseren Vorstand und Zahlung des Geschäftsanteils sowie einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00 € werden Sie als Mitglied in unsere Genossenschaft aufgenommen.
Für den Bezug einer Wohnung müssen, je nach Wohnungsgröße, weitere Anteile gezeichnet werden. Die Staffelung der Anteile können Sie in der Anlage zum § 17 Abs. 2 unserer Satzung entnehmen oder im Bereich Vermietung nachlesen. Es besteht die Möglichkeit, Geschäftsanteile auf Basis vermögenswirksamer Leistungen einzuzahlen. Außerdem sind diese Wohnungsbauprämienberechtigt. Unsere Mitglieder können durch Dividendenausschüttungen, über welche die jährlich stattfindende Vertreterversammlung entscheidet, am Gewinn der Genossenschaft beteiligt werden. Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. September mit Wirkung zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden. Die Auszahlung der Geschäftsanteile erfolgt satzungsgemäß Mitte des darauf folgenden Jahres.