Mitglieder
Alle, die durch Beitrittserklärung und Zeichnung von Anteilen Mitglied der Genossenschaft werden, haben die Möglichkeit sich aktiv an den Entscheidungen der Genossenschaft zu beteiligen. Dies geschieht durch die Wahl von derzeit ca. 100 Vertretern, die aus 9 Wahlbezirken stammen und Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Die Wahl erfolgt alle 6 Jahre
Vertreterversammlung
Die von den Mitgliedern gewählten Vertreter kommen einmal jährlich zu einer Vertreterversammlung zusammen, es sei denn, es ist erforderlich, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Sie beschließen über den Jahresabschluss, die Verwendung des Bilanzgewinns, bzw. die Deckung des Bilanzverlustes, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Wahl des Aufsichtsrates, Änderung der Satzung, Auflösung der Genossenschaft und vieles mehr.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3, höchstens 9 Mitgliedern. Auch sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Sie werden von der Vertreterversammlung für 6 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Hauptaufgaben des Aufsichtsrates sind die Förderung, Beratung und Überwachung des Vorstandes. Die Amtszeit endet spätestens mit der Vertreterversammlung, die der Vollendung des 78. Lebensjahres folgt.
Mitglieder des Aufsichtsrates:
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3 Personen, die Mitglied in der Genossenschaft sein müssen. Sie werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von 6 Jahren bestellt, Wiederbestellung ist zulässig. Die Bestellung endet spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und beschäftigt Mitarbeiter, die sich um die Belange der Mitglieder kümmern.