So werden Sie Mitglied in der Genossenschaft
Zunächst werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle über die wichtigsten Eckpunkte einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft informiert. Anschließend unterzeichnen Sie eine Beitrittserklärung und erwerben mindestens einen Geschäftsanteil à 520,00 €. Nach Zustimmung durch unseren Vorstand und Zahlung des Geschäftsanteils sowie eines einmaligen Eintrittsgeldes in Höhe von 50,00 € werden Sie als Mitglied in unsere Genossenschaft aufgenommen.
Für den Bezug einer Wohnung müssen, je nach Wohnungsgröße, weitere Anteile erworben werden. Die Staffelung der Anteile können Sie der Anlage zum § 17 Abs. 2 der Satzung entnehmen oder unter Vermietung nachlesen.
Es besteht die Möglichkeit, Geschäftsanteile auf Basis vermögenswirksamer Leistungen einzuzahlen. Außerdem sind diese wohnungsbauprämienberechtigt.
Unsere Mitglieder können durch Dividendenausschüttungen, über welche die jährlich stattfindende Vertreterversammlung entscheidet, am Gewinn der Genossenschaft beteiligt werden.
Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. September gekündigt werden, die Kündigung wird zum 31.12. des jeweiligen Jahres wirksam. Die Auszahlung der Anteile erfolgt Mitte des darauf folgenden Jahres.