Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Wohnung des Bauvereins mieten wollen, müssen Sie Mitglied bei uns sein bzw. werden. Das Eintrittsgeld beträgt 50,- € und ein Geschäftsanteil 520,- €. Näheres finden Sie unter Unternehmen im Absatz Mitgliedschaft.
Liegen für eine Wohnung mehrere Bewerbungen vor, entscheidet im allgemeinen die Dauer der Mitgliedschaft. Bei Abschluss des Mietvertrages sind, je nach Wohnungsgröße, in der Regel weitere Genossenschaftsanteile zu zeichnen (s. nächsten Absatz), die bis zum Bezug der Wohnung eingezahlt sein müssen.
- Kleinwohnungen bis 35 qm
- insgesamt 1 Anteil
Staffelung der Pflichtanteile gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung:
- Kleinwohnungen bis 35 qm
- insgesamt 1 Anteil
- Wohnungen bis 65 qm
- insgesamt 2 Anteile
- Wohnungen bis 80 qm
- insgesamt 3 Anteile
- Wohnungen bis 100 qm
- insgesamt 4 Anteile
- Wohnungen über 100 qm
- insgesamt 5 Anteile
- Gewerbeeinheiten
- insgesamt 6 Anteile
- Einfamilienhaus
- zusätzlich 1 Anteil
Bei Wohnungen, die in der Liste der Wohnungsangebote mit WBS gekennzeichnet sind, handelt es sich um öffentlich geförderte Wohnungen. Hier ist die Anmietung an die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) der zuständigen Wohnungsfürsorgestelle gebunden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.bayreuth.de.
Sollten wir Ihr Interesse an unseren Wohnungen geweckt haben, können Sie sich durch Ausfüllen des Mietinteressentenbogen vormerken lassen.